Potenziale der neuen eGbR für Wohnprojekte
Potenziale der neuen eGbR für Wohnprojekte
eGbR im Fokus
Gemeinschaftliche Wohnprojekte können je nach Zweck zwischen verschiedenen Rechtsformen wählen. Die „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ (GbR) ist eine davon.
Mit dem Gesetz zur „Modernisierung des Personengesellschaftsrechts“ (MoPeG) wurde die GbR ab dem 1.1.2024 grundlegend überarbeitet und eine eingetragene GbR - kurz eGbR - eingeführt. Das neue Gesetz greift die bisherige Rechtsprechung und Praxis auf und verleiht der Personengesellschaft eine große Gestaltungsfreiheit bei gleichzeitiger Stärkung der individuellen Rechte der Gesellschafter*innen.
Die trias Online-Publikation gibt einen Überblick, was die neue Rechtslage speziell für Wohnprojekte bedeutet.
14 Seiten
1. Auflage 2024